Hallo Leute,
ich habe folgenden Fall: Kläger, Beklagter und ein "Beteiligter" (genau so bezeichnet) im Rubrum. Der Beklagte soll die Kosten tragen. Der Klägervertreter meldet seine Kosten an. Der Rechtsanwalt des Beteiligten aber auch.
Kann ich die Kosten des Beteiligtenvertreters überhaupt festsetzen?
Die unterliegende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits, insbesondere die des Gegners zu tragen (§ 91 Abs. 1 ZPO). Gehören die Kosten des Beteiligtenvertreters denn zu den Kosten des Rechtsstreits und kann ich die überhaupt festsetzen (mal unabhängig davon, wer Kostenschuldner ist)?
Leider kommt kein Kommentar auch nur auf die Idee, diese Frage zu thematisieren. Der Kostenschuldner hat sich mit seiner Stellungnahme natürlich dagegen gestellt und da wäre was handfestes schön.
Ich hoffe, ihr könnt mir da weiterhelfen.
Liebe Grüße
Mara