Von zwei Gesellschaftern ist einer verstorben und der Notar legt zur Berichtigung vor:
- Erbschein, nach dem der Gesellschafer von Ehefrau und Kindern beerbt wird
- UB
- privatschriftl. Gesellschaftsvertrag, wonach die Gesellschaft bei Tod mit den Erben des Verstorbenen fortgesetzt wird
- unterschriftsbegl. Berichtigungsantrag der Erben. Darin steht, das die Erben aufgrund des Erbscheins anstelle des Erblassers Gesellschafter geworden sind und die Grundbuchberichtigung gemäß der Erbfolge erfolgen soll.
- eidesstattliche Versicherung des verbliebenen Gesellschafters. Er versichert, dass der Vertrag seit Gründung unverändert ist und er zuletzt einziger (?) Gesellschafter gewesen sei.
Weiter steht da: Aufgrund Gesellschaftsvertrag und Erbfolge sind Gesellschafter künftig: a) Verbleibender zu 1/2 b) X,Y,Z in Erbengemeinschaft zu 1/2.
Es wird Grundbuchberichtigung entsprechend der Erbfolge beantragt.
Soll man das jetzt großzügig auslegen, dass nicht die Erbengemeinschaft, sondern die Erben als Gesellschafter einzutragen sind?