Ehefrau stellte Scheidungsantrag und ihr wird VKH mit Raten bewilligt. Gegen die Ratenhöhe wird Beschwerde eingelegt über die noch nicht entschieden ist.
Nunmehr nimmt die Ehefrau den Scheidungsantrag zurück.
Hat die Antragsrücknahme Auswirkungen auf die VKH bzw. das Beschwerdeverfahren ?