Hallo,
folgender Fall:
Kfb am 30.4.2018 gegen den Kläger erlassen.
Am 4.5.2018 zeigt der InsoV des Klägers Masseunzulänglichkeit beim Amtsgericht (Inso-Abteilung an) und der KV legt mit Hinweis auf diese Anzeige sofortige Beschwerde gegen den Kfb ein mit dem Ziel der Aufhebung.
Dass kein Kfb erlassen werden darf, nachdem die Masseunzulänglichkeit beim InsoG angezeigt wurde, ist klar, aber hier wurde sie erst nach Erlass des KFBs angezeigt.
Dazu habe ich jetzt nichts gefunden, meine aber gehört zu haben, dass in diesem Fall der Kfb wirksam ist (die vollstr. Ausf. ist aber noch nicht raus).
Kann mir jemand helfen?
Anzeige der Masseunzulänglichkeit NACH Erlass des Kfb
-
-
Kann mir jemand helfen?
Hört sich nach dem Fall des OLG Naumburg (ZInsO 2014, 303 = Rpfleger 2014, 230) an. Dann wäre ein erlassener KfB bei Beschwerde des InsO-Verwalters und der Glaubhaftmachung der Masseunzulänglichkeit aufzuheben, weil nach Anzeige dieser gem. § 210 InsO ein Vollstreckungsverbot eintritt, ein Rechtsschutzbedürfnis des Erstattungsberechtigten als Altmassegläubiger für den Erlaß eines vollstreckbaren Titels also nicht mehr gegeben ist. -
Danke.
Habe inzwischen noch eine Entscheidung es OLG Düsseldorf gefunden, die inhaltlich dasselbe aussagt.
Ich werde daher den Kfb aufheben (müssen). -
Hast Du für mich mal das Az. von Düsseldorf?
-
Ich habe die Beschwerde an die Gegenseite zur Stn geschickt.
In der Akte befindet sich er ausgedruckte Beschluss.
Wenn die Akte zurückkommt bekommst du das Az -
-
Hier das Az:
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.11.2005 - 10 W 125/05 -
Und nochmals:
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!