Hallo zusammen,
nächste Woche hat sich bei mir ein Betreuer angemeldet, der für den Betroffenen eine Ausschlagungserklärung abgeben möchte. Die rechtskräftige betreuungsgerichtliche Genehmigung hat schon (diese hatte er vorab bereits beantragt). Ich bin lediglich Wohnsitzgericht, das Nachlassgericht befindet sich woanders. Jetzt meine Frage: Der Betreuer muss die Genehmigung ja dem Nachlassgericht einreichen, wenn er davon Gebrauch machen will. Ist die Frist auch gewahrt, wenn er diese bei mir als nach § 344 Abs. 7 FamFG zuständigen Gericht einreicht und ich Ausschlagung zusammen mit der rk. Genehmigung dann an das Nachlassgericht weiterleite? Oder kann die Genehmigung fristwahrend nur beim Nachlassgericht eingereicht werden?