Hallo!
Ich habe folgendes Problem:
Das Jugendamt als Verfahrensbeistand möchte aus einer JA-Unterhaltsurkunde fürdas Kind vollstrecken. Aus den Unterlagen ging hervor, dass das Kind UVG-Leistungen bezieht.
Nach meiner Auffassung liegt hier die gesetzliche Rechtsnachfolge gem. § 7 UVG vor. Das Kind ist nicht mehr aktivlegitimiert, es bedarf einer RNF-Klausel nach § 727 ZPO. JA meinte, dass sie normalerweise den gesamten UH vollstrecken und dann an UVG und Kind verteilen. Fand ich schonmal komisch. Deswegen erstmal Titel zurückgeschickt.
Dann teilt mir JA unter Vorlage einer Kopie einer Abtretungsvereinbarung mit, dass der Anspruch auf das Kind nach § 7 IV UVG zurückübertragen wurde. ME liegt hier wieder eine RNF vor. Da ich aber der Auffassung bin, dass ich als Vollstreckungsgericht die Rechtmäßigkeit der Abtretung nicht zu prüfen habe, habe ich das Zeug wieder zum JA geschickt, um beide RNF (mit Zustellung) zu veranlassen. Als Orientierung habe ich Zöller, § 727 ZPO, Rn. 6 (32. Auflage) mit dem dort befindlichen Urteil des OLG angesprochen.
So und jetzt ruft mich die JA-Frau an und weigert sich die RNF zu erstellen. Ich solle doch entscheiden, dann legt sie RM ein. Sie meint, ich habe die RNF gar nicht zuprüfen. Da ich aber aus etlichen anderen Verfahren den gesetzlichen Übergangnach § 7 UVG kenne, kann ich das doch nicht einfach unter den Tisch fallenlassen. Insbesondere hat doch der Schuldner auch das Recht zu wissen, wer nunwelchen Anspruch genau vollstreckt.
Oder bin ichjetzt völlig auf dem Holzweg??????? Bitte helft mir