Ich bräuchte mal Hilfe in folgendem Fall:
Ich wurde von einem Verwalter beauftragt, zwei getrennte Wohnungseigentümergemeinschaften zusammenzuführen, da sich auf einem der beiden Grundstücke eine Tiefgarage befindet, die von beiden Wohnungseigentümergemeinschaften genutzt wird. Die beiden Grundstücke grenzen aneinander. Um saubere Verhältnisse zu schaffen, sollte idealerweise eine neue Nummerierung und Anpassung der Miteigentumsanteile aller Einheiten samt einer neuen Gemeinschaftsordnung erfolgen. Da dies aber Grunderwerbsteuer auslösen würde, soll stattdessen nur eine Gemeinschaftsordnung für beide Wohnungseigentümergemeinschaften erstellt werden, damit wenigstens eine einheitliche Verwaltung möglich ist.
Hatte jemand schon einmal einen derartigen Fall gehabt bzw. irgend eine Fundstelle, wonach dies möglich ist? Ich selbst habe bisher leider nichts zu diesem Thema finden können und habe da meine Zweifel, ob das eintragungsfähig ist.