Die Teilfläche eines Grundstücks wurde 2008 verkauft und aufgelassen. Der Antrag ging beim Grundbuchamt ein, wurde aber nie vollzogen.
Im Jahr 2017 wurde das gesamte Grundstück verkauft, aufgelassen und mit einer Grundschuld belastet. Diese Anträge wurden im Grundbuch vollzogen ohne den vorgenannten Vorantrag zu beachten und zu vollziehen.
Mir liegt nun die Zustimmung des Eigentümers des gesamten Grundstück zur Übertragung des Eigentums an der Teilfläche sowie die Pfandfreigaberklärung der Bank zur lastenfreien Abschreibung der Teilfläche vor.
Muss der Eigentümer des gesamten Grundstücks sowie der neue Eigentümer der Teilfläche dieser lastenfreien Abschreibung zustimmen?