Im WEG-Grundbuch ist eine Veräußerungszustimmung eingetragen.
Der Antrag auf EU wurde im Februar gestellt, die Verwalterzustimmung wurde eingereicht, jedoch fehlte der Nachweis der Verwalterbestellung.
Nunmehr legt der Notar einen Beschluss der WEG-Versammlung (alles korrek) vor, aus dem sich ergibt, dass im April die Aufhebung der Beschränkung beschlossen wurde.
Ist damit auch der Antrag vom Februar nicht mehr von Beschränkung erfasst oder greift dies erst für die Verkäufe ab April?