Hallo ich habe folgenden Fall und bitte euch um Mithilfe:
Der Betreuer ist verstorben. Ein neuer Betreuer wurde bereits bestellt. Nun reicht die Ehefrau des verstorbenen Betreuers den Jahresbericht nebst einem Antrag
auf Aufwandsentschädigung ein.
Nun mein Fragen: a) Ist der Anspruch auf Aufwandsentschädigung nach dem Tod des Betreuers auf dessen Erben übergegangen?
b) Kann ich en Jahresbericht prüfen? Die rechtlichen Pflichten zur Einreichung des Berichtes sind meiner Meinung nach nicht
vererbbar