Auflassung vor Ortsgerichtsvorsteher

  • Ist es möglich, vor einem hessischen Ortsgerichtsvorsteher eine Auflassung beurkunden zu lassen?
    Nach § 13 OrtsGG ist nur eine Unterschriftsbeglaubigung möglich.
    Auch nach Schöner/Stöber RN. 3337 ff. finde ich für Hessen keine Sonderregelung.
    Vielleicht können mir die hessischen Kollegen auf die Sprünge helfen?

    Vielen Dank für Mithilfe.

    Life is short... eat dessert first!

  • Nein, das geht nicht. Wie du schon ausführst ist nur eine Unterschriftbeglaubigung möglich. Die Auflassung muss aber beurkundet werden.

  • Liebe Mola,

    JPGR hat vollkommen recht, sie dürfen lediglich Unterschriften beglaubigen. Es gibt halt solche und solche Ortsgerichtsvorsteher :D.

    LG

    Atlantik

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben

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