Hallo!
Ich hatte einen Zwangsversteigerungstermin, da haben A+B zu Protokoll eine GbR gegründet und auch den Zuschlag erhalten.
Noch vor dem Ersuchen an das Grundbuchamt legen mir die Gesellschafter eine notarielle Urkunde vor, dass die Gesellschaftsanteile an C + D übertragen wurden
Weiter soll ich nun das GBA ersuchen, die GbR bestehend aus den Gesellschaftern c + D einzutragen.
Ist das noch die Aufgabe des Zwangsversteigerungsgerichts? Ich müsste den Gesellschafterwechsel ja wie sonst der GB-Rechtspfleger prüfen.... Oder kann mein Ersuchen nur über das lauten, was ich im Terminsprotokoll erklärt habe? Ich hab dazu nichts gefunden...
Kann mir jemand helfen?