Grundfall:
Das Insolvenzverfahren ist Februar 2016 eröffnet und im Oktober 2016 aufgehoben worden. Im Mai 2017 ist eine Nachtragsverteilung (Erbe verschwiegen) angeordnet worden. Der Schuldner zahlt den Betrag aus der Nachtragsverteilung in Raten zurück. Die Ratenzahlung wird noch ein paar Jahre dauern. Jetzt ist schon die 35 % - Grenze erreicht.
Problem:
Kann im Februar 2019 die Restschuldbefreiung erteilt werden oder steht die Ratenzahlung der vorzeitige RSB entgegen?