Hallo Zusammen,
ich hätte gerne gewusst, ob ihr noch Ausfertigungen von Beschlüssen rausschickt oder
aufgrund der Änderung des § 317 ZPO nur noch beglaubigte Abschriften und auf Antrag
eine Ausfertigung.
Vielen Dank
Hallo Zusammen,
ich hätte gerne gewusst, ob ihr noch Ausfertigungen von Beschlüssen rausschickt oder
aufgrund der Änderung des § 317 ZPO nur noch beglaubigte Abschriften und auf Antrag
eine Ausfertigung.
Vielen Dank
Natürlich gesetzeskonform. Warum auch anders??
Was hat § 317 II ZPO mit der EDV und/oder elektronischem Rechtsverkehr zu tun?
Solange ich keine technischen Hürden habe, sehe ich nicht, warum ich keine Ausfertigung erteilen sollte.
Weil es im Gesetz steht!?
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