Einigungsgebühr für Vereinbarung zu Beratungsgesprächen

  • In einer Familiensache wurde den Parteien Verfahrenskostenhilfe bewilligt. Es ging um ein Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG. Es wurde vereinbart, dass zwecks Findung einer Regelung zum Umgang mit dem Kind eine Beratungsstelle aufzusuchen ist. Erhält nun der jeweilige Anwalt neben der Verfahrens- und Terminsgebühr auch noch eine Einigungsgebühr. Schließlich wurde eigentlich gar keine Einigung zum Umgang erzielt.

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