Hallo, liebe Leute!
Habe heute von meiner Ausbilderin eine echt harte Nuss bekommen und bin am verzweifeln
Sachverhalt:
Wir haben im Juni PfüB wegen Unterhaltsrückständen für Kind 2 erlassen. Sockelbetrag 950 EUR.
Jetzt wird bekannt, dass ein anderes AG im Januar PfÜB wegen Unterhaltsrückständen für Kind 1 erlassen hat (Sockelbertag 1010 EUR).
Drittschuldner ruft nun bei uns an und möchte wissen, wie er sich richtig verhält.
Zahlt er alles über 1010 EUR an Kind 1 und nur das verbleibende Entgelt unter 1010 EUR an Kind 2?
§ 850d Abs.2 ZPo ist mir klar, aber der Drittschuldner hat ja eine direkte Zahlungsorder vom Gericht, welche ihm sagt: Alles über 1010 EUR zahle an Kind 1.