Beginn der Vermögenssorge

  • Es wurde ein Betreuer bestellt am 04.07. ohne AK Vermögenssorge. Dem Betreuer wurde jedoch bekannt, dass 3 Tage nach Beschluss von einer Nichte der Betreuten die Geldkassette mit Bargeld und den Sparbüchern mitgenommen wurde. Diese wurde von einer Nachbarin in die Wohnung gelassen. Die Betreute selbst wusste davon nichts. Um Schaden abzuwenden, wurde der Aufgabenkreis daraufhin am 12.07. erweitert um die Vermögenssorge.
    Nun schreibt der Betreuer zum anfänglichen Vermögensverzeichnis, dass er von der Nichte zwar die Rückgabe des Geldes und der Sparbücher gefordert hat, diese aber nicht reagiert.

    Meine Frage ist nun, welche Möglichkeiten und Pflichten der Betreuer hier überhaupt hat bzw. was ich jetzt von ihm überhaupt verlangen muss.
    Seine Vermögensverwaltung beginnt ja quasi mit Stand am 12.07., also ohne Bargeld und ohne Sparbücher. Wiederrum ist ja aber bekannt, dass sich Vermögensteile in fremder Hand befinden.

    Sei nett zu Tieren, du könntest selbst eins sein. (Norbert Blüm)

  • Es handelt sich um mögliche Ansprüche der Betroffenen gegen die Nichte. Als solche können sie auch in das VV aufgenommen werden. Ob die Ansprüche tatsächlich bestehen, und in welcher Höhe, müsste geklärt werden. Ob der Betreuer dann tatsächlich die ordentliche Gerichtsbarkeit in Anspruch nehmen möchte, müsste ebenfalls abgeklärt werden (Erfolgsaussichten, wünscht der Betroffene ein Klageverfahren innerhalb der Familie usw.). Der Betreuer müsste hierüber berichten.

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • Es handelt sich um mögliche Ansprüche der Betroffenen gegen die Nichte. Als solche können sie auch in das VV aufgenommen werden. Ob die Ansprüche tatsächlich bestehen, und in welcher Höhe, müsste geklärt werden. Ob der Betreuer dann tatsächlich die ordentliche Gerichtsbarkeit in Anspruch nehmen möchte, müsste ebenfalls abgeklärt werden (Erfolgsaussichten, wünscht der Betroffene ein Klageverfahren innerhalb der Familie usw.). Der Betreuer müsste hierüber berichten.


    Das sehe ich auch so.

    Der Betreuer muss auch derartigen Vermögensminderung nachgehen, die vor seiner Bestellung erfolgten.

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