Hallo, gabes nicht mal eine Entscheidung, dass Eltern von heranwachsenden Kindernzumindest Prozesskostenhilfe tragen müssen und somit für die etwaigen Kostender Rechtsdurchsetzung ihrer Kinder aufkommen?
Hier sollenSchadenersatzansprüche aus einer Straftat heraus abgewehrt werden. Sohn arbeitet als Lehrling in dem gutlaufenden familieneigenen Bauunternehmen und wohnt auch noch zu Hause. Mirwiderstrebt es dort eineBeratungshilfeschein auszustellen, wenn die mit einem Porsche Cayenne vorfahrenund sagen, aber mein Sohn verdient doch als Lehrling nur 850 € brutto alsMaurer…
Wie seht Ihrdas? Bewilligen oder nicht? Gibt es ggf. Entscheidungen die eine Ablehnungstützen würden? Der Sohn selber ist 18 Jahre und 4 Monate alt. Danke!