Okay, verstehe: Und wenn die Beschwerde kommt, kann ich vmtl auch in einem solchen Fall nicht mehr vAw berichtigen? Oder doch?
Danke für die Antwort erstmal. Ich bekomme wirklich viele Meinungen mit dem Tenor: "Für die Beschwerde ist ja jetzt kein Raum mehr (sie hat sich ja erledigt), da der Beschluss ja berichtigt wird/werden kann" und "aber das ist doch ein Fall für 319 ZPO".
Was aber, wenn der RA die Beschwerde schon eingelegt hat...?