Im Grundbuch soll eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Abwasserleitungsrecht) eingetragen werden.
Zur Lage der Leitung wird auf eine als Anlage beigefügte Karte verwiesen.
Auf der Karte sind aber lediglich verschiedene Grundstücke, unter anderem das belastete, dargestellt. Eine Leitung ist nicht eingezeichnet.
Kann man hier davon ausgehen, dass hier der Ausübungsbereich nach dem Willen der Beteiligten nicht beschränkt sein soll und die Dienstbarkeit kann einfach eingetragen werden? Oder ist hier zu beanstanden, dass die Lage der Leitung aus der Anlage nicht ersichtlich ist und es muss eine ergänzte Karte vorgelegt werden?