Das Grundstück Flst. 100 wurde in einem notariellen Kaufvertrag verkauft und aufgelassen. Die Eigentumsänderung wurde im Grundbuch bereits eingetragen. Im Kaufvertrag ist folgende Vollmacht für die Notariatsangestellte enthalten: "Frau Notariatsangestellte X wird von allen Beteiligten bevollmächtigt, Verpflichtungs-, Verfügungsgeschäfte oder Verfahrenshandlungen zur Ergänzung oder Änderung der Urkunde abzugeben."
Der Notar legt nun einen Vertragsnachtrag zur Eintragung vor, in dem nur die genannten Notariatsangestellte X handelt (Befreiung von § 181 BGB ist erteilt). In dem Vertrag wird ein 1/8 Miteigentumsanteil an Flst. 101 verkauft und aufgelassen Der Notar teilt ergänzend mit, dass es sich bei dem Anteil aus dem Vertragsnachtrag um einen "Weganteil" handelt, der zu dem bereits übertragenen Grundstück gehöre und lediglich vergessen wurde ihn im ursprünglichen Kaufvertrag mit aufzunehmen. Eine Zugehörigkeit im vorgenannten Sinne ist anhand der Beschriebe nicht zu erkennen.
Deckt die vorgenannte Vollmacht die Handlungen ab oder müssen Erklärungen der Beteiligten vorgelegt werden?