Vollmacht für vergessenen Weganteil

  • Das Grundstück Flst. 100 wurde in einem notariellen Kaufvertrag verkauft und aufgelassen. Die Eigentumsänderung wurde im Grundbuch bereits eingetragen. Im Kaufvertrag ist folgende Vollmacht für die Notariatsangestellte enthalten: "Frau Notariatsangestellte X wird von allen Beteiligten bevollmächtigt, Verpflichtungs-, Verfügungsgeschäfte oder Verfahrenshandlungen zur Ergänzung oder Änderung der Urkunde abzugeben."

    Der Notar legt nun einen Vertragsnachtrag zur Eintragung vor, in dem nur die genannten Notariatsangestellte X handelt (Befreiung von § 181 BGB ist erteilt). In dem Vertrag wird ein 1/8 Miteigentumsanteil an Flst. 101 verkauft und aufgelassen Der Notar teilt ergänzend mit, dass es sich bei dem Anteil aus dem Vertragsnachtrag um einen "Weganteil" handelt, der zu dem bereits übertragenen Grundstück gehöre und lediglich vergessen wurde ihn im ursprünglichen Kaufvertrag mit aufzunehmen. Eine Zugehörigkeit im vorgenannten Sinne ist anhand der Beschriebe nicht zu erkennen.

    Deckt die vorgenannte Vollmacht die Handlungen ab oder müssen Erklärungen der Beteiligten vorgelegt werden?

  • Zum Thema muss es schon ältere Threads geben.
    Meinungen waren unterschiedlich. Ich habe die Vollzugsvollmacht nicht als ausreichend angesehen.

  • Danke für die Links. Ich habe sie um den hier
    https://rechtspflegerforum.de/showthread.php…l=1#post1149719
    eingestellten Beschluss des OLG Naumburg ergänzt:

    Sind Notariatsmitarbeiter im notariell beurkundeten Grundstückskaufvertrag zur Abgabe von Erklärungen, Bewilligungen und Anträgen zur Ergänzung oder Änderung des Vertrages, soweit diese zur Behebung behördlicher oder gerichtlicher Beanstandungen zweckdienlich sind, bevollmächtigt, ermächtigt dies jene nicht, den Vertragsgegenstand insofern zu berichtigen, als nun ein Flurstück auch als Kaufgegenstand bezeichnet wird, das gar nicht Gegenstand des Kaufvertrages war.

    OLG Naumburg 12. Zivilsenat, Beschluss vom 01.03.2018, 12 Wx 49/17
    http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/portal…true#focuspoint

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!