Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Beantragt ist die Zuschreibung, §1131 BGB.
Das Hauptgrundstück ist belastet mit einer bpD in Abteilung II.
Diese lastet ebenfalls auf dem zuzuschreibenden Grundstück. Soweit so gut.
Das Problem ist, dass das Hauptgrundstück in Abteilung lll mit einer vorrangingen Grundschuld belastet ist. Das zuzuschreibende Grundstück ist lastenfrei in Abt. III.
Diese würde sich ja auch auf das zugeschriebene Grundstück erstrecken.
Meine Kollegin hat in meiner Vertretung eine Zwischenverfügung erstellt in der Sie dem Notar aufgibt, dass er den Rangrücktritt von der Gläubigerin des Grundpfandrechts vorlegen soll bezogen auf die bpD auf dem zugeschriebenen Grundstück.
Und ich weiß nicht warum.
Die bpD wurde vorher eingetragen, somit hat diese doch Vorrang und in dieser Hinsicht ist nichts anderes ersichtlich.
Sorry wenn das eine doofe Frage sein sollte, ich bin neu im GBA und etwas überfordert.:(