Zulasten des Grundstücks des Betreuten ist eine Grundschuld für die A-Bank eingetragen (die Grundschuldbestellung wurde vor ca. 10 Jahren betreuungsgerichtlich genehmigt).
Die Grundschuld sichert ein Darlehen gegenüber dem Sohn des Betreuten, der auf dem Grundstück des Betreuten ein Haus gebaut hat. Dieses Haus wurde - aus welchen Gründen auch immer - bis heute noch nicht auf den Sohn übertragen.
Betreuerin ist die Ehefrau des Betreuten.
Jetzt soll im Rahmen einer Umschuldung die Grundschuld an die B-Bank - zur Sicherung eines neuen - günstigeren - Kredits des Sohnes bei der B-Bank - abgetreten werden. Der Kredit bei der A-Bank soll abgelöst werden.
Mit der B-Bank soll zwischen dem Betreuten und der B-Bank ein neuer Sicherungsvertrag abgeschlossen werden.
Welche Rechtsgeschäfte bedürfen hier der betreuungsgerichtlichen Genehmigung ?