Guten Morgen.
Ich war vor Jahren Vollstreckungsrechtspfleger und bin nun als Beistand des Jugendamtes für die Geltendmachung von Kindesunterhaltsansprüchen zuständig.
Der Unterhaltsschuldner hat während einer laufenden Lohnpfändung seine neue Partnerin geheiratet und ist dadurch von Steuerklasse I nach Steuerklasse IV gewechselt. Anschließend ist er dann auf Antrag in die Steuerklasse V gewechselt. Nunmehr möchte ich Antrag nach § 850h Abs. 2 ZPO analog stellen, damit die Drittschuldnerin bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens fiktiv die Steuerklasse IV zu Grunde legt.
Meine Fragen zu dem Sachverhalt:
- Kann ich auch beantragen die Steuerklasse I fiktiv zu Grunde zu legen?
- Muss ich für das Kind Prozesskostenhilfe beantragen? Bewilligt wurde bisher nur für den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
- Kann mir jemand ein Musterantrag zur Verfügung stellen?
Vielen Dank