Vergütung Verfahrenspfleger

  • Hallo !

    Folgendes Problem beschäftigt mich gerade :

    Verfahrenspfleger war in einem Genehmigungsverfahren bestellt worden ohne den Zusatz im Beschluss, dass er nach RVG abrechnen kann.

    Jetzt liegt mir der Vergütungsantrag vor :

    250 Min ( Berechnung nach VBVG )
    Fahrtkosten ( 50 km x 0,30 EUR )
    Tage- und Abwesenheitsgeld Nr.7005 VV RVG = 25,00 EUR
    Post- und Telekommunikationspauschale Nr.7002 VV RVG = 20,00 EUR
    Dokupauschale Nr.7000 Nr.1 VV RVG
    Umsatzsteuer

    Ich bin der Meinung, dass er nur die angefallenen Minuten, die Fahrtkosten und die Umsatzsteuer bekommt, den Rest nicht.

    Was meint ihr ?

  • Porto oder Kopierkosten können noch einzeln abgerechnet werden, Pauschalen gibt es nicht.

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

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