Hallo !
Folgendes Problem beschäftigt mich gerade :
Verfahrenspfleger war in einem Genehmigungsverfahren bestellt worden ohne den Zusatz im Beschluss, dass er nach RVG abrechnen kann.
Jetzt liegt mir der Vergütungsantrag vor :
250 Min ( Berechnung nach VBVG )
Fahrtkosten ( 50 km x 0,30 EUR )
Tage- und Abwesenheitsgeld Nr.7005 VV RVG = 25,00 EUR
Post- und Telekommunikationspauschale Nr.7002 VV RVG = 20,00 EUR
Dokupauschale Nr.7000 Nr.1 VV RVG
Umsatzsteuer
Ich bin der Meinung, dass er nur die angefallenen Minuten, die Fahrtkosten und die Umsatzsteuer bekommt, den Rest nicht.
Was meint ihr ?