Schönen guten Morgen,
an meinem kleinen Gericht ist zum ersten Mal ein Eintragungsersuchen der Staatsanwaltschaft nach dem neuen Gesetzt zur Vermögensabschöpfung eingegangen (§38,29 Abs. 3 GBO iVm §§ 111 f Abs. 2 Stopp, 923, 932 ZPO).
Beantragt ist die Eintragung einer Sicherungshypothek mit Höchstbetrag sowie des Veräußerungsverbots gemäß § 136 BGB.
Auch wenn es vielleicht ein wenig peinlich ist, aber könnte mir bitte jemand posten, wie ihr Hypothek und Veräußerungsverbot in so einem Fall formuliert?
Ich möchte es gerne richtig machen, hab aber leider kein aktuelles Info- oder Schulungsmaterial zur Hand.
Falls das hier schon besprochen wurde, wäre ich auch um einen Link dankbar, die Suche hat mir leider nichts passendes ausgespuckt.