Hallo,
ich habe leider keinen Thread zu dem Thema gefunden.
Wie lange ist man denn nach dem Studium in der Probezeit? und wirkt es sich schlecht für die Verbeamtung auf Lebenszeit aus, wenn man zB in der Zeit in Elternzeit o.ä. geht?
Kommt es sehr blöd wenn ich mich in Ba-Wü mehrmals von einem OLG in das andere versetzen lasse und zurück?
Und wie sind die Chancen wieder in den Staatsdienst aufgenommen zu werden, wenn man gekündigt hat um in die freie Wirtschaft zu gehen?
Muss man wirklich 5 Jahre als Rpfl arbeiten direkt nach dem Studium oder eben sonst die Anwärterbezüge zurück bezahlen?
Vielen Dank!