Hallo zusammen,
ich habe einen kniffligen Fall und bräuchte mal eure Meinung.
Im Grundbuch ist ein Grundschuld über 700 RM eingetragen. Die Sparkasse als Rechtsnachfolgerin hat die Löschung des Rechts bereits bewilligt. Es handelt sich allerdings um ein Briefrecht, dessen Brief nicht mehr auffindbar ist. Der Notar beantragte nun gemäß § 26 Abs. 2, 1 GBMaßnG die Feststellung durch das Grundbuchamt, dass der Brief durch Kriegseinwirkung vernichtet worden oder abhanden gekommen und sein Verbleib seitdem nicht bekanntgeworden ist. Das Grundbuchamt hat dies auf Antrag festzustellen und die notwendigen Ermittlungen von Amts wegen anzustellen. Einschlägigen Kommentierungen gemäß ist dabei eine weite und großzügige Handhabung geboten, Glaubhaftmachungen und eidesstattliche Versicherungen reichen als Beweismittel aus (Böhringer, NotBZ 6/2001, 197 ff.)
Der Gläubiger wurde darauf hin aufgefordert, die Umstände nach § 26 Abs. 1 GBMaßnG eidesstattlich zu versichern, die Umstände des Verlustes möglichst konkret zu benennen, d. h. den wahrscheinlichen Ort und die Zeit des Verlustes anzugeben.
Die eidesstattliche Versicherung der Sparkasse fällt jedoch mehr als knapp aus: "Der Grundschuldbrief ist in den Kriegswirren verloren gegangen, was hiermit versichert wird."
Würde euch diese Formulierung ausreichen oder seht ihr Anlass zu weiteren Ermittlungen?
Liebe Grüßen und danke für eure Meinungen!