Huhu,
ich habe folgenden Fall:
Es liegt ein handschriftliches gemeinschaftliches Testament vor.
Geschrieben von Ehefrau, von beiden unterschrieben.
Gegenseitige Erbeinsetzung des Eheleute.
Kind ist Erbe nach dem Längstlebenden.
3 Monate nach Errichtung des Testaments ist nun der Ehemann gestorben.
Mutter stellt Alleinerbscheinsantrag.
Enterbtes Kind ist minderjährig, 10 Jahre alt.
Würdet ihr zur Anhörung einen Ergänzungspfleger bestellen?
Liebe Grüße