Fall:
Es geht um ein Aufgebotsverfahren bzgl. eines Sparbuches.
Die Erbin laut Testament hat den Antrag gestellt. Aufgebot und Ausschließungsbschluss sind erfolgt.
Gegen den Ausschließungbeschluss erfolgte Beschwerde vom Bruder der Verstorbenen (kein Erbe).
Er teilte mit, dass er das Sparbuch hat.
Muss ich jetzt das Verfahen aufheben, da das Sparbuch ja da ist?