Ich habe hier eine Ausschlagungserklärung vorliegen. Die Unterschrift ist in RLP durch den Ortsbürgermeister öff. beglaubigt worden.
Die Ortsbürgermeisterin ist die Mutter des Ausschlagenden. Ich habe damit Bauchschmerzen, finde aber nichts, wonach sich die begründen lassen:D
Ist das erlaubt?