Hallo, ich hätte ein paar Fragen zur Zulässigkeit des Verfahrens und zu den notwendigen Nachweisen.
Das Grundbuch sieht folgendermaßen aus:
1.1 A
1.2 B
1.3 C
1.4 D
-in Erbengemeinschaft zu 1/2-
2.1 E
2.2 F
-in Erbengemeinschaft zu 1/2-
E und F sind verstorben, Erben wurden gesucht, konnten aber im Ausland nicht ausfindig gemacht werden. Mit dem Grundstück selbst hatten E und F wohl nie etwas zu tun.
A beantragt nun, den Anteil 2.1+2.2 aufzubieten. Er habe sich immer um das ganze Grundstück gekümmert, es bewirtschaftet, die Grundsteuer gezahlt etc. und es nun verpachtet.
Kann "nur" der 1/2-Anteil der Erbengemeinschaft bestehend aus E und F aufgeboten werden? Laut Kommentar ist "der Ausschluss aller Gesamthänder möglich". Da es sich aber um zwei verschiedene Erbengemeinschaften handelt, tendiere ich dazu, dass es möglich ist. Auf der anderen Seite wird das Grundstück durch das Aufgebot zunächst doch herrenlos. Kann ein 1/2-Anteil herrenlos sein?
In einem Kommentar habe ich gelesen, dass wegen des Eigentumsverlustes hohe Anforderungen an den Nachweis des Eigenbesitzes zu stellen sind. Mir wurden jetzt nur die Bescheide bzgl. der Grundsteuer vorgelegt und alles an Eides statt versichert. Ist das wirklich schon ausreichend?
Vielleicht hatte ja jemand einen ähnlich gelagerten Fall und hat ein paar Tipps für mich.
Nachtrag: E und F wurden 1994 ins Grundbuch eingetragen. Hindert das die 30-jährige Eigenbesitzzeit?