Eine Stiftung erwirbt eine WEG-Einheit.
Di Anerkennungurkundedes des Regierungspräsidenen nebst Urkunde über Errichtung der Stiftung liegen in begl. Abschrift vor.
In der Anerkennungsurkunde steht auch: Die Stiftung ist damit rechtsfähig.
Laut Satzung heisst es: Das der Stiftung zur dauernden und nachhaltigen Erfüllung ihres Stiftungszwecks zugewandte Vermögen ist in seinem Wert ungeschmälert zu erhalten.
Zugewandt wurden Geldmittel,keine Immobilien.
Zur Erhaltung und Stärkung der Leistungskraft kann das Grundstockvermögen umgeschichtet werden.
Ist ein Erwerb einer WEG-Einheit davon gedeckt ?