Hallo,
eine große Rechtsanwaltskanzlei beantragt Beratungshilfe für den Widerspruch gegen den Überprüfungsbescheid nach § 44 SGB X. Für das Überprüfungsverfahren nach §§ 44 SGB X bewillige ich keine Beratungshilfe. Hierfür wurde auch kein beantragt. Beantragt wurde jetzt für den Widerspruch gegen den ergangenen Ablehnungsbescheid im Überprüfungsverfahren. Bin mir nun nicht sicher, ob ich für den Widerspruch bewilligen muss. Widerstrebt mir eigentlich, da die Begründung stark nach Textbausteinen aussieht.
Wie handhabt ihr das?
Mel