Hallo zusammen,
ich habe folgenden Sachverhalt. Der Vater schenkt dem Kind einen Geldbetrag von insgesamt 150.000 €. Dieser Geldbetrag wird von einem Darlehenskonto bei einer Kommanditgesellschaft geschenkt. Dies erfolgte bereits 2015. Nun kam raus, dass von der Betriebsprüfung dieses vorgehen als unwirksam betrachtet wird, da kein Ergänzungspfleger gehandelt hat.
Dies wurde als Schenkung unter Auflage angesehen.
Nun beantragt der Vater + Mutter die Ergänzungspflegschaft, da nun das Darlehen über 150.000 € in die KG eingebracht werden soll. Nun schreibt der Vater jedoch, dass das Darlehen im Dezember 2018 an das Kind zurückgezahlt wurde.
Meiner Meinung nach müsste doch vorliegend dennoch ein Schenkungsvertrag unter Mitwirkung eines Ergänzungspflegers abgeschlossen werden? Oder reicht nun der Darlehensvertrag, da das Geld an das Kind bereits gezahlt wurde?
Der Darlehensvertrag wird ja lediglich mit der KG abgeschlossen. An dieser ist der Vater nicht beteiligt und auch sonst keine Person nach § 1795 BGB, sodass kein Ergänzungspfleger zu bestellen wäre.
Vielleicht kann mir einer weiterhelfen. Ich stehe nämlich ein bisschen auf dem Schlauch.
Außerdem habe ich keinen familiengerichtlichen Genehmigungstatbestand für ein Darlehen, welches das Kind gewährt, gefunden?