Terminsvereinbarung hier für Erbausschlagung am Wohnsitzgericht des Ausschlagenden nach anwaltlichem Rat
Bis jetzt bekannt:
Deutscher Erblasser stirbt August 2018 mit letztem Wohnsitz und Aufenthaltsort in der Schweiz .
Nachlass befindet sich hautsächlich in der Schweiz .
Versäumung der 6 monatigen Frist wohl kein Thema, da bis zu anwaltlichen Rat und darüber hinaus wohl fraglich war, wer Erbe ist.
Im Inland befindet sich jedoch noch Grundbesitz
Mein Überlegung:
Aufnahme der Erbausschlagung auf jeden Fall sinnvoll , da bezüglich des in Deutschland gelegenen Grundbesitzes die Anwendung deutschen Rechts in Frage kommt.
Übersendung der Urschrift der EA an das gemäß § 343 Abs 2 oder 3 zuständige Gericht, wobei die diesbezüglichen Angaben noch im Termin zu erfragen sind.Ebenso werde ich erfragen , wo der Grundbesitz gelegen ist. ( notwendige Sicherugsmaßnahmen ?)
Was jedoch sage ich dem Ausschlagenden bezüglich
des Nachlasses bei dem die Anwendung Schweizer Rechts in Frage kommt?
Die Anwälte gingen nach der Auskunft im Telefonat davon aus, das wir auch bezüglich der Unterrichtung der Schweizer Behörde alles in die Wege leiten.
Für Denkanstöße wäre ich dankbar.