Hallo,
und zwar habe ich einen Kostenerstattungsantrag im Rahmen einer Pflichtverteidigervergütung vorliegen. Der Verteidiger macht Kopiekosten nach Nr. 7000 VV RVG für ca. 2200 Ablichtungen geltend. Die Akte umfasst aber lediglich ca. 1400 Seiten, von denen jedoch nahezu die Hälfte doppelseitig bedruckt ist. Sind diese Doppelseiten als eine oder zwei Kopien zu sehen? Gibt es dazu ggf. sogar eine Entscheidung?
Im Juris hab ich leider nichts gefunden...