Guten Morgen,
ich brauche mal Eure Hilfe in einer angeblichen Auslandssache. Und zwar habe ich eine Strafakte zugeschrieben bekommen mit der Bitte einen BZR Auszug aus dem Ausland anzufordern.
Ich bin der Meinung, dass es sich nicht um eine Auslandssache handelt. Habe auch im RpflG nichts dergleichen gefunden. Sofern tatsächlich der Rechtspfleger zuständig sein sollte, dann doch aber der zuständige Strafrechtspflege oder?
Was meint Ihr? Handelt es sich um eine Aulandssache?