Ich stehe auf folgendem Schlauch:
Meine Vorgängerin hat durch Beschluss die Rückzahlung einer zu Unrecht aus dem Vermögen des (vermögenden) Betreuten entnommenen Vergütung angeordnet. Der anwaltliche Betreuer hatte sich ein Honorar entnommen. Jedenfalls legte der Betreuer dagegen Beschwerde ein und das LG hat daraufhin den Beschluss teilweise umformuliert aber nach wie vor mit der Anordnung, dass die Vergütung zurück zu erstatten ist. Hierauf folgte wegen einer Nichtzulassungsbeschwerde noch ein Ausflug zum OLG, ebenfalls gescheitert.
Betreuter verstirbt darauf, der als Erbe festgestellte Fiskus veranlasst eine Nachlassinsolvenz.
Jetzt mein Problem:
Der Nachlass-IV möchte nun vom dem ursprünglichen AG-Beschluss eine vollstreckbare Ausfertigung. Pappe ich dann den LG-Beschluss da dran? Weil dieser ja den AG Beschluss abändert? Oder müsste sich der IV eine vollstreckbare Ausfertigung des LG-Beschlusses beim LG organisieren?