Hallo,
also ich habe mal eine Frage bzgl. der Zuständigkeit für die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung bzw.
ggfs. einer Fundstelle.
Und zwar ist die Zuständigkeit für die Erteilung bei uns grdsl. auf den mittleren Dienst übertragen worden.
Nun habe ich hier folgenden Fall:
Ganz normales Urteil ( ohne Bedingung etc. ), Klausel wurde auch durch den UdG erteilt.
Dann wurde eine Teilrechtsnachfolgeklausel erteilt. Nun ist die dem Rechtsnachfolger erteilte vollstreckbare Ausfertigung
abhanden gekommen.
Vorliegend dürfte die Geschäftsstelle für die Erteilung der weiteren vollstreckbaren Ausfertigung ja weiterhin zuständig sein, oder?
Habt ihr vllt Entscheidungen bzg. Fundstellen diesbezüglich?