Hallo, folgende Hinterlegungssache bereitet der Kollegin und mirKopfzerbrechen und ich hätte gern eure Meinungen dazu. J
Hinterlegt wurde die Lebensversicherungssumme durch die Versicherung.Bezugsberechtigt sind nach dem Versicherungsvertrag die gesetzlichenErben.
Nun ist es aber so, dass es ein Testament gab, durch das der Erblasser einenDritten als Alleinerben eingesetzt hat. (Der Erblasser hat nacheigenen Angaben im Testament keine Kinder, war nie verheiratet und seine Elternsind vorverstorben.)
Der testamentarische Alleinerbe beantragt nun die Auszahlung.
Ich habe jetzt das Urteil des OLG Köln (5 U 208/03 vom 16. Juni 2004) gefunden,in dem es genau darum geht, dass der testamentarische Alleinerbe keinenAnspruch auf die Auszahlung der Versicherungssumme hat, weil die „gesetzlichenErben“ bezugsberechtigt sind. Allerdings waren da auch tatsächlich gesetzlicheErben bekannt.
Meines Erachtens nach ist er nicht empfangsberechtigt.Auf der anderen Seite wurden ja vom Nachlassgericht keine gesetzlichen Erbenermittelt. Da frage ich mich auch, wie die ihr Erbrecht nachweisen würden.
Seht ihr ein Problem bei der Empfangsberechtigung/Auszahlung?
Danke!