Gläubiger beantragt Klausel nach 727 ZPO gegen Erben und reicht Erbscheins-Ausfertigung ein. Soweit keine Probleme, ich erteile die Klausel.
Behalte ich die Ausfertigung des Erbscheins jetzt in der Akte oder reiche ich sie dem Gläubiger zurück?
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