An die Notare hier im Forum: Siegelpresse kaputt!

  • Liebe Notare/Notarinnen und
    Notariatsmitarbeiter/innen hier im Forum,

    folgender Fall:


    Wir haben neben den händisch zu bedienenden Siegelpressen eine elektronische, in welches man das jeweilige Siegel des Notars, welches man benötigt, einsetzen und dann per Knopfdruck siegeln kann.

    Nun ist diese Presse kaputt. Der Hersteller teilte uns mit, diese Pressen würden nicht mehr produziert werden, ebenso gäbe es keine Ersatzteile mehr.

    Bei Online-Recherchen habe ich nur solche elektronischen Pressen finden können, in welchen das Siegel des Notars fest verbaut und damit nicht mehr austauschbar ist. Da wir 11 Notare haben, ist es aber utopisch, hier 11 elektronische Siegelpressen hinzustellen, vom Preis ganz abgesehen.

    Wie handhabt Ihr das in Euren Notariaten? Willst Ihr vielleicht einen Anbieter, der Abhilfe schaffen kann?

  • Gibt es denn keine andere Kanzlei mit mehreren Notaren, die so ein Ding mit Wechseloption hat?


    Bestimmt, aber die werden auch nur ein solches Gerät haben, welches dort täglich in Gebrauch ist. Mal eben ausleihen wird da nicht gehen.

  • Soll ja keine Dauerlösung sein. Urkunden unter den linken Arm, den Karton mit den Siegeln in die Rechte und die Kollegen besuchen. Die werden doch kaum ihr Gerät 24 Std./Tag nutzen. Etwas Impro muss doch gehen.

  • Soll ja keine Dauerlösung sein. Urkunden unter den linken Arm, den Karton mit den Siegeln in die Rechte und die Kollegen besuchen. Die werden doch kaum ihr Gerät 24 Std./Tag nutzen. Etwas Impro muss doch gehen.

    Das wird einerseits aufgrund der (fast ganzjährig hohen) Arbeitsbelastung und andererseits aufgrund der Menge an Urkunden (Urschriften, Ausfertigungen und begl. Kopien, je nach Fall), die täglich zu siegeln sind, nicht machbar sein.

  • Kaputt kann viel bedeuten.

    Es gibt kaum etwas, das nicht repariert werden kann. Gebt das Teil einem guten Bastler, der sollte das wieder richten können, auch ohne besondere typengenaue Ersatzteile - vorzugsweise russische Bastler, die improvisieren können ("Hast du Hammer, hast du Draht, kommst du bis nach Leningrad")

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

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