Testamentseröffnung - alle (auch widerrufene) Testamente mitteilen?

  • folgender Sachverhalt (falls von Bedeutung, zuständiges NLG in Bayern):
    Der Erblasser -im Testament ist vermerkt, dass er verwitwet und kinderlos ist- hat zahlreiche Testamente errichtet. Im ersten z. B. seine Nachbarn als Erben und mit Vermächtnissen bedacht, im zweiten weitläufige Verwandtschaft, im dritten einen gemeinnützigen Verein usw.

    In seinem letzten Testament hat er alle vorherigen Testamente und Verfügungen von Todes wegen ausdrücklich widerrufen und einen seiner weitläufigen Verwandten als Alleinerben eingesetzt, sonst nichts.

    Frage(n):
    Klar, es werden alle Testamente eröffnet. Welche Testamente müssen wem vom NLG mitgeteilt werden? Nur das letzte dem Alleinerben, oder auch alle vorherigen widerrufenen an die damals Bedachten?

    Im vorliegenden Fall hat das NLG allen jemals Bedachten alle -auch widerrufenen- Testamente zugeleitet. Heißt, die Nachbarn erfahren, dass der Erblasser sie mal bedacht hatte, dann aber wiederum einen anderen dafür eingesetzt hat. Wie schnell ist hier mal Streit oder Neid vorprogrammiert, mal abgesehen vom Datenschutz.

    Ist es richtig, dass ALLE verwahrten Testamente mitgeteilt werden müssen, auch wenn sie widerrufen wurden?

  • Alle Testamente sind allen aktuellen und auch ehemaligen Erben in vollem Umfang mitzuteilen. Die ehemaligen Erben müssen Kenntnis davon bekommen, warum sie nicht (mehr) Erben sind. Sie bekommen somit zB auch Gelegenheit für den Vortrag, dass das erste Testament wirksam ist und alle folgenden nicht usw.

    Auch die (ggf ehemaligen) Vermächtnisnehmer und gesetzliche Erben sind zu informieren.

    Zur Frage, wer zu beteiligen ist vgl das FamFG (Cromwell würde sagen "siehe BGB") und das HRP Nachlassrecht.

    Die Bedenken bzgl des Datenschutzes verstehe ich nicht, denn es werden zwar "alle" benachrichtigt, aber der jeweils Informierte bekomme ohne Weiteres erstmal keine Daten der anderen Informierten.

    Ob die Leute neidisch oder streitsüchtig sind kann und muss dem Gericht im Rahmen der Eröffnung und Bekanntmachung egal sein.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Ist es richtig, dass ALLE verwahrten Testamente mitgeteilt werden müssen, auch wenn sie widerrufen wurden?


    Ja. Macht ja auch Sinn, denn wenn das letzte Widerrufstestament unwirksam ist, ist ja dann das zuletzt davor gültige Testament wieder wirksam, und wenn das auch unwirksam ist dann das davor, und so weiter.

    Wenn der Erblasser das nicht will, kann er (zu Lebzeiten!) Testamente aus der beasonderen amtlichen Verwahrung wieder entnehmen.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub


  • Ist es richtig, dass ALLE verwahrten Testamente mitgeteilt werden müssen, auch wenn sie widerrufen wurden?


    :daumenrau Du hast Dir die Antwort selbst gegeben.
    Und dass es in Erbfällen zu Ärger und Streitereien kommt , ist jetzt wirklich nichts neues ; wird also vom Gesetzgeber sehenden Auges in Kauf hingenommen.

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