Mietkaution Nachlasspflegschaft dürftiger Nachlass

  • Huhu,

    ich habe eine Frage:

    Es wurde Nachlasspflegschaft angeordnet.

    Der Nachlasspfleger hat das bestehende Mietverhältnis gekündigt.
    Nun war die Wohnung stark verschmutzt und vermüllt.

    Es besteht ein Mietkautionssparbuch.

    Der Nachlass ist dürftig.
    Die Deckung der Gerichtskosten und die Vergütung des Nachlasspflegers ist durch ein weiteres Konto gesichert.

    Darf der Pfleger die Mietkaution vorab an den Vermieter auskehren wegen der vermüllten Wohnung?

    Liebe Grüße

  • Der Vermieter hat wohl einen begründeten Zahlungsanspruch gegen den Verstorbenen. Dafür hat er die ihm verpfändete Mietkaution. An dieser macht der Vermieter sein Zurückbehaltungsrecht geltend. Was soll denn der Nachlasspfleger anderes machen, als der Herausgabe an den Vermieter zuzustimmen?

    Was soll die Frage „darf er auskehren“ im Hinblick auf die rechtliche Ausgestaltung einer Kaution denn bedeuten?

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Zitat

    Was soll die Frage „darf er auskehren“ im Hinblick auf die rechtliche Ausgestaltung einer Kaution denn bedeuten?



    Ich war mir trotzdem unsicher.

    [FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]Aber die Kaution[/FONT] dient ja zur Sicherung von Ansprüchen des Vermieters z. B. auf Schadensersatz aus Forderungen wegen Beschädigungen oder nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen, aus Mietzahlungsansprüchen oder Ansprüchen aus Nebenkostenabrechnungen.

  • Vor allem ist die Kaution dem Vermieter verpfändet!

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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