Huhu,
ich habe eine Frage:
Es wurde Nachlasspflegschaft angeordnet.
Der Nachlasspfleger hat das bestehende Mietverhältnis gekündigt.
Nun war die Wohnung stark verschmutzt und vermüllt.
Es besteht ein Mietkautionssparbuch.
Der Nachlass ist dürftig.
Die Deckung der Gerichtskosten und die Vergütung des Nachlasspflegers ist durch ein weiteres Konto gesichert.
Darf der Pfleger die Mietkaution vorab an den Vermieter auskehren wegen der vermüllten Wohnung?
Liebe Grüße