Hallo zusammen,
möglicherweise ist es ja nur die Art der Formulierung der Angelegenheiten die es nun schwierig macht. Meine Vorgängerin hat öfter mal das Wort "Beratung" vor die Angelegenheit gestellt. Hier in dem Fall "Beartung wegen Steuererklärung 2016".
Nun rechnet der RA ab, eine GG 2503 + eine Einigungsgebühr 2508. Die sind auch so angefallen nach den Belegen. Im Antrag des Ast selbst steht nichts im Sinne von nur "Beratung".
Mich irritiert das ein wenig bzw. ich frage mich ob der RA dann auch tatsächlich so viel machen darf.