Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Im Grundbuch sind zwei Grundstücke (BVNr. 1 und 2) gebucht. Von BVNr. 1 wurde eine noch unvermessene Teilfläche verkauft und mittels AV gesichert. Nun bestellt der Eigentümer eine Grundschuld. Diese soll an BVNr. 2 lasten, was zunächst unproblematisch ist. Allerdings soll der nicht veräußerte Rest (der auch noch nicht vermessen ist) für den Grundschuldgläubiger in der Weise gesichert werden, dass am nicht verkauften Teil des BVNr. 1 eine Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung der Grundschuld eingetragen werden soll. Nach Vermessung soll diese Grundschuld dann als Gesamtgrundschuld an BVNr.2 und dem nicht verkauften Teil der BVNr. 1 lasten. Ich habe leider nicht wirklich eine Idee, wie ich dies so in das Grundbuch bringen kann, dass eine Doppelsicherung für den Grundschuldgläubiger ausgeschlossen ist und dennoch beide Teile durch Grundschuld bzw. Vormerkung gesichert sind.
Hatte jemanden diese Problematik bereits? Oder kann mir einen Denkanstoß oder eine Formulierungshilfe geben?
Vielen, vielen Dank vorab!!!