Guten Morgen,
ein 10 jähriger wurde Erbe im sechsstelligen Bereich. Der Junge lebt in einer Bedarfsgemeinschaft, SBG II Leistungen zur Sicherung d. Lebensunterhalts. Es wurde damit alles läuft mit den Gerichten, Bank usw. TV angeordnet, zudem dass die Mutter eben dafür sorgen soll, dass der Junge erst mit 18 an das Erbe rankommt.
Nun kommt das jobcenter und sagt die Bedarfsgemeinschaft soll das Erbe aufbrauchen, RA, Widerspruch abgelehnt nun bleibt noch das Sozialgericht. Die Mutter fragte mich nun, ob wir als AG was tun können, aber ich wüsste nicht was. Ich meine, dass das Erbe für das Kind eben entsprechend angelegt werden muss und dann auch nicht einfach so darüber verfügt werden kann (1667 BGB; 1639 BGB). Inwieweit aber das bei der Sicherung zum Lebensunterhalt was anderes ist, da bin ich überfragt.