Wer sagt eigentlich, wer Tatverletzter ist??
Im Urteil steht:"Gemütliches Eck". Das ist weder natürliche noch juristische Person. Der Richter schreibt nun in einem Vermerk/ Hinweisbeschluss, wer Inhaber zur Zeit des Urteils war. Eine Ergänzung des Urteils scheidet für ihn aus, weil nicht möglich.
Ermittelt der Rpfl. selbst aus der Akte, wer gemeint ist? Kann ein Staatsanwalt die Klarstellung herbeiführen und einen Vermerk in der Akte machen?
Wo steht was dazu im Gesetz?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe,
Jalu