Ich habe bzgl. eines Unterhaltstitels einen Antrag auf Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel (auf das Jobcenter). Aus dem Titel wurde bereits mehrfach vollstreckt durch Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse. Des Weiteren war hinsichtlich der Pfändungen eine Vollstreckungsabwehrklage anhängig. Die Vollstreckung wurde teilweise für unzulässig erklärt.
Des Weiteren wurde dem Rechtsvorgänger bereits eine weitere vollstreckbare Ausfertigung erteilt.
Kann ich jetzt trotzdem normal die Klausel antragsgemäß erteilen? Nur weil die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärt wird, heißt das ja eigentlich nicht, dass nicht die Klausel erteilt werden kann. Denn eine Klauselerteilung heißt nicht, dass auch in jedem Fall vollstreckt wird.
Angenommen, ich erteile die Klausel. Muss ich aufgrund der Einwendungen gegen die Klauselerteilung einen extra Beschluss erlassen?